Wer zum ersten Mal eine Fahrerlaubnis erwirbt (außer bei Klasse M, S, L und T) erhält diese nur auf Probe. Diese Probezeit dauert im Regelfall zwei Jahre. Wer innerhalb dieser zwei Jahre einen gewichtigen oder zwei leichte Regelverstöße begeht, ist verpflichtet auf eigene Kosten an einem Aufbauseminar (ASF) teilzunehmen, wenn die Fahrerlaubnisbehörde dies anordnet. Außerdem wird die Probezeit um weitere zwei Jahre verlängert, wenn es zur Anordnung eines Aufbauseminars kommt. Diese Aufbauseminare bestehen aus 4 Theoriesitzungen zu je 135 Minuten und einer Fahrprobe von 30 Minuten, bei der Kursteilnehmer, ebenso wie der Fahrlehrer, das fahrerische Können der einzelnen Teilnehmer bewerten.