Zukünftig müssen Fahrerinnen und Fahrer, die Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, eine besondere Qualifizierung nachweisen, um in diesen Bereichen entweder als Unternehmer/in, selbstständige Kraftfahrer/in oder als abhängig beschäftigte Fahrer/in tätig sein zu dürfen.
Betroffen davon sind Fahrerinnen und Fahrer von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen im Güterverkehr sowie von Fahrzeugen mit mehr als acht Fahrgastplätzen im Personenverkehr. Dies gilt für den gewerblichen Straßengüter- und Straßenpersonenverkehr ebenso wie für den Werkverkehr.
Ziel der europäischen Vorschrift ist eine Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie der Sicherheit der Fahrerinnen und Fahrer. Durch die Qualifizierung soll die Entwicklung eines defensiven Fahrstils sowie eines rationellen Kraftstoffverbrauchs gestärkt werden.